StartMetallgewerbe
Was ist ein Kollektivvertrag?

Ein Kollektivvertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der die Arbeitsverhältnisse einer Branche regelt.
Darin stehen sozusagen die Spielregeln zwischen dir und der Firma, für die du arbeitest.

In einem Kollektivvertrag steht zum Beispiel wieviel Lohn du bekommst, deine Arbeitszeit, wie
viele Freizeittage oder welche Zulagen dir zustehen. Die Regelungen im Kollektivvertrag müssen
auf jeden Fall eingehalten werden, sie sind das Mindestmaß.

Wenn sich deine Firma nicht an die Spielregeln hält, kannst du dich bei deiner Gewerkschaft
melden. Wir unterstützen dich!

Wie kommt ein Kollektivvertrag zustande?

Ein Kollektivvertrag ist immer für eine gewisse Dauer gültig, meistens für ein Jahr. Danach wird der Kollektivvertrag wieder neu zwischen Gewerkschaft und den Arbeitgebervertreterverhandelt. Deswegen gibt es meist jedes Jahr Lohnerhöhungen und andere Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen. Ein Kollektivvertrag gilt für alle Beschäftigten in einer Branche. Die Gewerkschaft PRO-GE verhandelt jedes Jahr rund 120 Kollektivverträge

Kollektivvertrag Metallgewerbe

zB. Mechaniker, Schlosser, Elektriker, Installateur
Wieviel muss ich verdienen?

Der Kollektivvertrag Metallgewerbe sieht einen Mindestlohn von 2234,52 Euro für Arbeiten ohne Ausbildung vor. Hast du für deine Arbeit eine abgeschlossene Ausbildung (Facharbeiter), stehen dir mindestens 2561,97 Euro im Monat zu.

Gibt es Zulagen? (Zulagen werden in der Regel nach Stunden abgerechnet)

Für besonders gefährliche, schwere Arbeiten oder bei denen du besonders schmutzig wirst, muss dir dein Chef pro Stunde 0,645 Euro zusätzlich zahlen. Außerdem stehen dir Zulagen bei Nacht-, bzw. Schichtarbeit und Montagearbeiten zu.

Welche Arbeitszeit ist vereinbart?

Die Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden pro Woche.

Ab wann gibt es Überstunden und wie hoch ist der Zuschlag?

Die 1,5 Stunden von der 38,5. Stunde bis zur 40. Stunde, genannt Mehrarbeit, wird mit zusätzlich 50 % verrechnet. Für alle Stunden danach, genannt Überstunden, bekommst du zusätzlich einen Aufschlag von 50 %, 75 % oder 100 % ausbezahlt – je nachdem wann gearbeitet wird.

Welche Freizeitansprüche gibt es?

Dir stehen 5 Wochen Urlaub pro Jahr zu. Außerdem stehen dir zusätzliche arbeitsfreie Tage zum Beispiel bei Wohnungswechsel, Eheschließung, Geburt oder im Todesfall im Verwandtenkreis zu. Der 24. und 31. Dezember sind arbeitsfrei.

Weitere Informationen

Weitere Informationen

(in Deutsch)

Alle Kollektivverträge der Gewerkschaft PRO-GE findest du auf der Website der Produktionsgewerkschaft.

Beratung

(in Deutsch)

Du hast noch Fragen?
Deine Gewerkschaft berät dich gerne!

Brutto-Netto-Rechner der Arbeiterkammer

Die Angaben sind vor Abzug der Steuern und Abgaben (Brutto)

Mit dem Rechner kannst du ermitteln, wieviel tatsächlich ausbezahlt wird (Netto).